
Sie haben Fragen zu Normen und Vorschriften beim Einsatz von Schutzschaltern, Geräteschutzschaltern, Sicherungsautomaten?
In unserer Rubrilk "FAQ" haben wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengefasst.
UL ist die amerikanische Zulassungsstelle für Geräteschutzschalter und andere elektrische Produkte ähnlich wie der VDE für Deutschland. Die Abkürzung UL steht für Underwriters Laboratories Inc.. UL Prüf- und Zertifizierungslabors gibt es inzwischen nicht nur in den USA, sondern auch in vielen anderen Ländern. In Deutschland arbeitet UL eng mit dem VDE zusammen.
Unter dem Schaltvermögen Icn nach EN 60934 ist der Strom gemeint, der mindestens dreimal sicher geschaltet werden kann, d. h. einmal Abschalten beim Auftreten eines Fehlers und zweimal Wiedereinschaltung bei dem noch bestehenden Fehler. Danach muss der Geräteschutzschalter noch bedingt funktionsfähig sein.
Wird das Schaltvermögen nach UL 1077 angegeben, dann darf der Geräteschutzschalter nach der Abschaltung funktionsunfähig sein, muss jedoch in Verbindung mit einer Vorsicherung („backup fuse“) die »Fail-Safe«-Forderung erfüllen, d.h. es darf kein Schaden an umgebenden Teilen auftreten.
Das Schaltvermögen bezieht sich immer auf den prospektiven Kurzschlussstrom, d. h. auf den Strom, der im Kreis fließen würde, wenn der Geräteschutzschalter durch einen Leiter mit vernachlässigbarer Impedanz ersetzt werden würde.
In der DIN EN 60 529 /VDE 0479, Teil 1 (entspricht der deutschen Fassung von IEC 60 529).
Die Schutzart besteht grundsätzlich aus den Buchstaben IP und zwei Kennziffern. Die erste Kennziffer gibt den Berührungs- und Fremdkörperschutz und die zweite Kennziffer den Wasserschutz an.
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