Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

E-T-A hat die Autorisierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB). Authorized Economic Operator (AEO) in der Stufe AEO-F erhalten. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es E-T-A, unter anderem innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren zu erhalten.

Die Verleihung des Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) ist ein Qualitätssiegel, das bei Zollthemen und darüber hinaus Wirkung hat. So werden mittlerweile auch die Bewilligungen vereinfachter Zollanmeldungen bei Ein- und Ausfuhr davon abhängig gemacht, ob der Antragsteller die AEO-Kriterien erfüllt.

Die Bewilligung dieses Status’ ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, bisheriger Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Umso stolzer ist E-T-A darauf, diesen Status bereits zu einem solch frühen Zeitpunkt erhalten zu haben. Geschäftsführer Dr. Clifford Sell unterstreicht dabei die Bedeutung dieser Zulassung für die globalen Aktivitäten von E-T-A. „Als weltweit tätiges Unternehmen ist uns dieser Beleg unserer Zuverlässigkeit durch die Zollbehörden sehr wichtig. Wir haben uns intensiv mit den ausgesprochen strengen Richtlinien auseinandergesetzt und sehen uns deshalb als Vorreiter für Firmen unserer Größe und Ausrichtung auf diesem Gebiet.“

Bewilligungsvoraussetzung ist neben der Zuverlässigkeit unter anderem eine reibungslose funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen, die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf ihre abgabenpflichtige Tätigkeit, eine detaillierte Kenntnis der relevanten Zollvorschriften, sowie die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen (physischer, auch baulicher Art), um den Zugriff von außen auf das Unternehmensdaten und Waren (z.B. Zugriff auf das Lager/Versand) zu erschweren, bzw. ohne Autorisierung unmöglich zu machen. Mit der Bewilligung unterliegt der AEO einem permanenten Monitoring der Zollverwaltung und damit verbundenen Meldepflichten.

Mit der erfolgreichen Zertifizierung unterstreicht E-T-A seine hohen Ansprüche an Qualität und Sicherheit und kann auf internationale Kundenwünsche bezüglich der logistischen Abwicklung noch einfacher eingehen.