REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung soll Menschen, Tiere und Umwelt vor schädlichen Chemikalien besser schützen. Jeder, der in irgendeiner Form mehr als eine Tonne einer Chemikalie pro Jahr auf den europäischen Markt bringt, fällt unter diese REACH-Verordnung.

E-T-A stellt allerdings ausschließlich nicht-chemische Produkte her. Wir stehen dabei im engen Kontakt zu unseren Lieferanten und können bestätigen, dass die wenigen Prozesschemikalien die zur Herstellung von E-T-A Produkten notwendig sind entweder nicht von der REACH-Verordnung betroffen sind bzw. bereits vom Chemikalien-Lieferanten vorregistriert werden.

Nach unserem Kenntnisstand enthalten unsere Produkte keine Stoffe oberhalb der Grenzwerte, die in der derzeitigen „Kandidatenliste“ der ECHA aufgeführt sind.

E-T-A-Produkte sind weder chemische Stoffe noch Stoffgemische, sondern Erzeugnisse. Deshalb entfällt eine Registrierung, Bewertung oder Zulassung nach der REACH Verordnung 1907/2006 sowie die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes nach Artikel 31 und Anhang II bzw. nach der Änderung 2015/830.

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