WEEE Richtlinie – Waste on Electrical and Electronic Equipment

Diese Erklärung betrifft die Anwendbarkeit der Richtlinie 2012/19/EU vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik- Altgeräte (WEEE Richtlinie – Waste on Electrical and Electronic Equipment) und die Anwendbarkeit des Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG2 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG, Elektrogesetz) vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist.

Die Produkte der E-T-A Elektrotechnische Apparate GmbH fallen derzeit nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie bzw. des ElektroG2.

Begründung:

Alle E-T-A Produkte fallen bei bestimmungsgemäßer Verwendung unter die folgenden Ausnahmen gemäß §2 Absatz (2) des ElektroG2:

  • Geräte, die
    • a) als Teil eines anderen Gerätes, das vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist oder nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt, in dieses eingebaut sind und
    • b) ihre Funktion nur speziell als Teil dieses anderen Gerätes erfüllen können,
  • ortsfeste industrielle Großwerkzeuge,
  • ortsfeste Großanlagen; dieses Gesetz gilt jedoch für Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und darin eingebaut sind,
  • Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung; dieses Gesetz gilt jedoch für elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine Typgenehmigung nicht erforderlich ist,
  • bewegliche Maschinen.